Psychotherapeutische Praxis für Kinder & Jugendliche


Kostenübernahme


Als approbierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (Verhaltenstherapie) bin ich im Arztregister Niedersachsen (Hannover) eingetragen. Die Abrechnung richtet sich generell nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) und gilt für:


–    Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

–    Selbstzahler

–    Privat Krankenversicherte und Beihilfeempfänger


Gesetzliche Krankenkassen

Patienten, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, kann ich nur im sog. Kostenerstattungsverfahren behandeln. Dieses ist für Patienten vorgesehen, die bei Psychotherapeuten mit Kassensitz wegen langer Wartezeiten keinen zeitnahen Termin erhalten konnten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte einfach an mich.

 

Selbstzahler

Wenn Sie oder Ihr Kind akut Beratung und Unterstützung benötigen und Sie bürokratische Hürden und längere Wartezeiten vermeiden möchten, können Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen.


Private Krankenkassen und Beihilfe

Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe erstattet – je nach Tarif – im Regelfall die Kosten der Behandlung in voller Höhe. Um jedoch unliebsame Überraschungen zu vermeiden, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle, ob Ihr Versicherungsvertrag die Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie vorsieht und welche Formalitäten zu beachten sind.